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SUMMARY:WakeUp! Geschäftsgeheimnis oder Patent? Kooperationsverhältnisse und der Schutz von Geschäftsideen
DESCRIPTION:Wie kaum ein anderes Phänomen ist die Digitalisierung Innovationsmotor; sie ermöglicht neue Kooperationsformen von Unternehmen – egal welcher Größe – mit anderen Markteilnehmern.  In derartigen Kooperationen können sich Unternehmen auf ihre eigene Kernkompetenz konzentrieren. Die Geschäftsidee wird dann entweder gemeinsam mit anderen Markteilnehmern entwickelt oder das Know-How der anderen Kooperationspartner wird zusätzlich zur optimalen Umsetzung der neuen Geschäftsidee genutzt. \nAuch in der „Digitalen Strategie 2025“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie stehen diese Kooperationsformen im Vordergrund. Einer der „10 Schritte in die Zukunft“ lautet wie folgt: \n„Eine Neue Gründerzeit einleiten: Start-ups unterstützen und die Kooperation von jungen und etablierten Unternehmen fördern“.  \nDiese Kooperationsformen haben großes Potenzial\, werfen aber auch rechtliche Fragen auf: \n\nWer ist in dem Umfeld des „gemeinschaftlichen Schaffens“ Inhaber des jeweiligen „Ideenbeitrages“ und wer hat das Recht an der neuen Geschäftsidee?\nIst der Schutz der Idee durch ein zeitlich begrenztes\, aber veröffentlichtes Recht (z.B. Patent) gegenüber der Geheimhaltung der Geschäftsidee als Geschäftsgeheimnis zu bevorzugen?\nWelche Rolle spielen vertragliche Regelungen zur Geheimhaltung und zum Schutz der (gemeinsamen) Geschäftsidee?\n\nAntworten auf diese Fragen geben Dr. Peter Koch und Dr. Thomas Farkas\, Rechtsanwälte bei der renommierten internationalen Anwaltskanzlei Gowling WLG. Dabei wird insbesondere auch der Richtlinienvorschlag der EU zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen analysiert. \nÜber die Referenten:\n\nDr. Thomas J. Farkas\, LL.M (Queen Mary University of London) ist als Rechtsanwalt vor allem in den Bereichen Marken-\, Design-\, und Urheberrecht sowie im Wettbewerbsrecht tätig. Neben der Beratung zum Thema Ideenschutz berät er von Startups über SMEs bis hin zu DAX-Unternehmen zu allen diesbezüglichen Fragestellungen\, vor allem auch in den Sektoren Luxus- und Konsumgüter. Im Bereich IT-Recht berät er z.B. Finanzdienstleister zu mobilen Zahlmethoden sowie zum Vertriebsrecht\, Domainrecht und zur Vertragsgestaltung (z.B. Lizenzverträge).\n\n\nDr. Peter Koch\, LL.M. (Trinity College Dublin) ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in allen Bereichen dieses Rechtsgebiets tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei insbesondere im Bereich der streitigen Durchsetzung oder Abwehr von Patenten und anderen IP-Rechten. Als Prozessanwalt berät er Mandanten aus unterschiedlichen Technologiebereichen auch in länderübergreifenden Rechtsstreitigkeiten und im Rahmen von Messen. Daneben zählt auch die strategische Beratung im Bereich von Arbeitnehmer-Erfinderrechten zu seinen Kompetenzen.\n\nAgenda:\n\n7:30 Uhr Registrierung\n8:00 Uhr Begrüßung & moderierte Vorstellung\n8:55 Uhr Netzwerken & Frühstücken\n9:10 Uhr Vortrag: ‚Geschäftsgeheimnis oder Patent? – Kooperationsverhältnisse und der Schutz von Geschäftsideen ‘\n9:45 Uhr Get together\n\nWas ist ein WakeUp!\nWakeUp! ist eine Netzwerk-Veranstaltung im Munich Network. Jedes WakeUp! steht unter einem besonderen Thema. Dazu referiert ein Themen-Experte ca. 20 Minuten und teilt seine persönlichen Erfahrungen mit den Teilnehmern. Alle Teilnehmer stellen sich persönlich vor und haben zudem Gelegenheit\, auch ihre eigenen Erfahrungen\, Ideen und Perspektiven auf das Tagesthema mit den anderen Teilnehmern auszutauschen. \nAchtung! Gelegenheit für Pitches\nIhr seid auf der Suche nach Kapital oder Kooperationen? Dann könnt Ihr Euer Unternehmen beim WakeUp! präsentieren. In jedem WakeUp! bekommen die ersten 3 Unternehmen\, die sich dafür anmelden\, die Gelegenheit ihr Unternehmen und Anliegen in einem 3-Minuten-Pitch mit maximal 3 Folien zu präsentieren. Munich Network-Mitglieder haben Vorrang. Interessiert? Dann ruft an: Eva Krebs (Munich Network)\, Telefonnummer: 089 630253.36. \nMehr Informationen zu der Veranstaltung findet Ihr hier.
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